Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein (AVGS) für Coachings nutzen

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) soll sämtliche Arbeitsuchende (unabhängig davon, ob sie Leistungen beziehen) sowie Berufsrückkehrer bei der Arbeitssuche und beim Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützen. Übliche Vermittlungshemmnisse, welche die Jobsuche erschweren, sollen dadurch behoben werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über den AVGS-Gutschein, die Sie als Antragstellerin oder Antragsteller beachten sollten.


So können Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nutzen

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument für Arbeitsuchende, das Vermittlungshemmnisse im Bewerbungsprozess beseitigen soll. Gemäß § 45 SGB III werden mithilfe des Gutscheins "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" gefördert. Zu diesen Maßnahmen gehört das Coaching, das Arbeitssuchenden helfen soll, sich auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zurechtzufinden und mehr über ihre beruflichen Perspektiven zu erfahren. Es spielt keine Rolle, ob Sie einfach Ihren nächsten Karriereschritt planen, nach einer längeren Pause wieder in den Beruf zurückkehren oder sich beruflich verändern wollen. Der Gutschein wird von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ausgestellt.


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Coaching-Angebote der WBH im Überblick

Unsere Coaching-Arrangements sind Online-Einzelcoachings, welche von erfahrenen coachenden Personen durchgeführt werden. Für Ihren Komfort sind die Coachings ortsunabhängig und zeitlich flexibel. Es finden zwei Coaching-Sitzungen pro Woche statt, die jeweils 90 Minuten dauern. Die Gesamtdauer der Coaching-Maßnahmen variiert zwischen 8, 10, 12 und 16 Wochen.


Teilnahmebestätigung

Nach dem Coaching erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen und an die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter schicken können.


In 4 Schritten zum Coaching

Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter

In einem persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechperson bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter wird entschieden, ob Sie ein persönliches Coaching benötigen.

Sie erhalten einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Ihr Berater oder Ihre Beraterin prüft im Beratungsgespräch, ob Sie förderfähig sind. Falls dies zutrifft, wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in der Regel direkt im Beratungsgespräch ausgestellt. Dieser Gutschein muss anschließend gegeben den geltenden Befristungen eingelöst werden.

Beratung bei der WBH mit dem AZAV-Team

Rufen Sie uns an unter 06151 3842 755 und lassen Sie sich von unserem AZAV-Team beraten. Wir füllen mit Ihnen den Vertrag aus und leiten ihn an die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter weiter.

Starten Sie Ihr Coaching!

Jetzt können Sie Ihr Coaching beginnen! Sie erhalten von uns Ihre Unterlagen und können loslegen. Die Kosten für Ihr Coaching werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.


Wer erhält einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Folgende Personen gelten als förderfähig und können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen:

  • Beschäftigte, die eine Arbeitslosigkeit durch ein Coaching verhindern wollen
  • Arbeitslose und Arbeitssuchende, die eine Berufsrückkehr oder eine Heranführung an den Arbeitsalltag anstreben
  • Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden
  • Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag in Kürze ausläuft oder eine Kündigung bevorsteht
  • Personen, die ihre Berufsrückkehr planen oder aus der Elternzeit in die Beschäftigung zurückkehren und ihre berufliche Eingliederung planen
  • Personen, die eine berufliche Neuorientierung aufgrund von Krankheit benötigen

Bei Erfüllung der Voraussetzungen gelten die Antragstellenden als förderfähig und ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann ausgestellt werden. Dieser Gutschein ist deutschlandweit einlösbar. Jedoch muss das Einlösen bei einem zugelassenen Bildungsträger und im Rahmen der eingetragenen Befristung erfolgen. In der Regel beträgt die Förderung 100 % der Maßnahmengebühr.

Damit Sie die richtige Wahl treffen, sollten Sie sich die benötigte Zeit für die Entscheidung nehmen. Unsere Förderexpertinnen und Förderexperten beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung. Rufen Sie uns einfach an.


So beantragen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu erhalten, müssen Sie ein persönliches Beratungsgespräch in der zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters führen. Gemeinsam wird geklärt und entschieden, welche Maßnahme notwendig oder sinnvoll ist, um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch erhalten Sie dort höchstwahrscheinlich Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Für die Ausstellung eines AVGS gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage, also keinen Rechtsanspruch, da es sich um eine sogenannte Ermessensleistung handelt. Die Entscheidung liegt also vollständig im Ermessen der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.


Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) Alle Arten in der Übersicht

AVGS MAT – zugelassener Maßnahmeträger

Dieser Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gilt für Trainingseinheiten mit dem Maßnahmeträger. Der sogenannte „Maßnahmeträger“ ist die Einrichtung, die das Coaching durchführt. Die WBH ist ein zugelassener Bildungsträger, daher ist diese AVGS-Option für die Teilnahme an einer WBH-Coaching-Maßnahme geeignet.

AVGS MAG – Maßnahmen beim Arbeitgebenden

MAG steht für "Maßnahmen mit Arbeitgeber". Innerhalb einer Probearbeit werden Sie von einer Fachkraft betreut. Diese Art von Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gilt nicht für die WBH.

AVGS MPAV – Maßnahme private Arbeitsvermittlung

AVGS MPAV gilt für private Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler. Diese sind beispielsweise von einer Arbeitsagentur und der Kontakt zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitgeberinnen und den Bewerbenden. Da es sich bei der Arbeitsvermittlung nicht um eine Dienstleistung der WBH handelt, ist diese Art von AVGS auch nicht für die Coachingteilnahme an der WBH geeignet.


So einfach geht es: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei der WBH einlösen

Nachdem Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erhalten haben, kann das Anmeldeformular hier heruntergeladen werden. Bitte senden Sie uns das Formular zusammen mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein im Original zu.

Unser Betreuungsteam prüft, ob die fachlichen Voraussetzungen für die Coaching-Maßnahme erfüllt sind. Anschließend informiert Sie das Team über den Zulassungsstatus. Gerne können Sie sich bereits vor dem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter mit uns in Verbindung setzen, um zu besprechen, welches Coaching-Angebot für Sie infrage kommt.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern in den Coaching-Angeboten der WBH - Sie finden bestimmt das passende Coaching!

Anmeldeformular


Technische Voraussetzungen

Um an den Coachings teilzunehmen, benötigen Sie:

  • einen Computer, Laptop oder Tablet,
  • eine stabile WLAN-/Internetverbindung,
  • die Möglichkeit einer Bild- und Sprachübertragung (Headset und Webcam)
  • sowie Grundkenntnisse im Umgang mit gängigen Anwender-Softwares.

FAQ Antworten auf Ihre Fragen

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit sowie beim Jobcenter beantragt werden. Als Antragstellerin oder Antragssteller müssen Sie an einem Beratungsgespräch teilnehmen. Nach diesem Gespräch erfolgt üblicherweise die Genehmigung des Antrags.

Um einen AVGS-Gutschein zu erhalten, muss die Antragsstellerin oder der Antragssteller bestimmte Kriterien erfüllen. Wichtig zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch besteht und der Gutschein allein auf Ermessensbasis erteilt wird. Folgende Personen können einen AVGS-Gutschein erhalten:

  • Beschäftigte, die einer Arbeitslosigkeit durch ein Coaching verhindern wollen
  • Arbeitslose und Arbeitssuchende, die eine Berufsrückkehr oder eine Heranführung an den Arbeitsalltag anstreben
  • Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden
  • Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag in Kürze ausläuft oder eine Kündigung bevorsteht
  • Personen, die ein Coaching für ihre Berufsrückkehr, berufliche Eingliederung oder aus der Elternzeit in die Beschäftigung zurückkehren
  • Personen, denen eine berufliche Neuorientierung aufgrund von Krankheit benötigen

Mithilfe des AVGS-Gutscheins kann die Teilnahme an vielerlei Weiterbildungen oder Coachings erfolgen. Die WBH bietet folgende Coachings an:

Ein AVGS wird ausgestellt für sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nach § 45 SGB III, beispielsweise Coachings. Mit dem Bildungsgutschein hingegen werden berufliche Weiterbildungen oder Umschulungen nach § 81 SGB III gefördert.


Ihr Kontakt

Fragen Sie uns! Wir antworten gern.

Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

06151 3842 404

Mo. - Fr. 08:00 bis 20:00 Uhr

Sa. 09:00 bis 15:00 Uhr


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