Allgemeine Studienbedingungen Fernstudium
Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Verträge über Fernstudiengänge, die mit der Hochschule für Berufstätige Darmstadt GmbH (nachfolgend: Wilhelm Büchner Hochschule) geschlossen werden. Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Studienvertrags gültige Fassung dieser Vertragsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Wilhelm Büchner Hochschule stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(*) Durch die Anmeldung an der Wilhelm Büchner Hochschule kommt ein Studienvertrag zwischen der Hochschule für Berufstätige Darmstadt GmbH als Bildungsanbieter und mir als Lernendem bzw. Studierendem zustande, wobei sich die Ich-Form in diesen Vertragsbedingungen (z.B. „ich“, „mich“, „mir“, „meinerseits“) auf den Lernenden bzw. Studierenden bezieht.
1. Vertragsschluss
1.1. Meine Anmeldung gebe ich entweder durch Einreichen der ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldungsunterlagen in der jeweils gültigen Fassung in Papierform bei der Wilhelm Büchner Hochschule oder durch Ausfüllen der Online-Anmeldemaske und anschließendem Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig anmelden“ ab.
Meine Anmeldung stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Fernunterricht dar. An das Angebot bin ich für die Dauer von 14 Kalendertagen nach Abgabe des Angebots gebunden, mein gegebenenfalls nach Ziffer 14 dieser Vertragsbedingungen bestehendes Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
1.2. Der Zugang meiner Anmeldung über die Online-Anmeldemaske wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In der Bestätigungs-E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
1.3. Der Studienvertrag kommt zustande, wenn die Wilhelm Büchner Hochschule meine Anmeldung durch eine Annahmeerklärung oder durch Lieferung bzw. Zurverfügungstellung von Studienmaterialien über das Internet annimmt.
1.4. Mit Abschluss des Studienvertrags erhalte ich den Status als „Lernende/r“ an der Wilhelm Büchner Hochschule.
1.5. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
2. Immatrikulation
2.1. Zum Erwerb eines akademischen Grades (z. B. Bachelor oder Master) an der Wilhelm Büchner Hochschule ist neben dem Abschluss des Studienvertrags nach Ziffer 1 dieser Vertragsbedingungen auch eine Immatrikulation an der Wilhelm Büchner Hochschule zwingend erforderlich.
2.2. Die Immatrikulation wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird, im Rahmen der Anmeldung zum Studiengang nach Ziffer 1.1 dieser Vertragsbedingungen beantragt. Dies gilt nicht bei der Anmeldung zu einem Zertifikatslehrgang oder Nano Degree.
2.3. Bedingung für die erfolgreiche Immatrikulation an der Wilhelm Büchner Hochschule ist neben dem Abschluss des Studienvertrags und der Einreichung meines wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllten Immatrikulationsantrags die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen:
(a) Die Vorlage einer nach dem am Standort der Hochschule gültigen Landesrecht anerkannten Hochschulzugangsberechtigung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie oder
(b) die Vorlage einer sonstigen Hochschulzugangsberechtigung im Original oder als beglaubigte Kopie, welche dann noch von der zuständigen Behörde anerkannt werden muss oder
(c) die Vorlage des Nachweises über einen mittleren Bildungsabschluss und eine mit mindestens 2,5“ Benotete Abschlussprüfung einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung (wobei bei Lehrzeitverkürzung die Lehrzeit ohne Verkürzung zugrunde gelegt wird) im Original oder als beglaubigte Kopie oder
(d) die Vorlage des Nachweises über die bestandene Hochschulzugangsprüfung gemäß der am Standort der Hochschule gültigen Hochschulzugangsverordnung im Original oder als beglaubigte Kopie oder
(e) die Bereitschaft, die Hochschulzugangsprüfung gemäß der am Standort der Hochschule gültigen Hochschulzugangsverordnung abzulegen, für welche sich der Lernende mit Unterstützung der Wilhelm Büchner Hochschule anmeldet oder
(f) für die Immatrikulation in einen Master-Studiengang, die Vorlage eines einschlägigen akademischen Abschlusses im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie sowie
(g) ein Nachweis der Krankenversicherung für Personen, die in Deutschland wohnhaft sind bzw. ein Nachweis, dass eine Befreiung der Versicherungspflicht vorliegt.
Im Übrigen gelten die Zugangsvoraussetzungen nach den am Standort der Hochschule gültigen landesrechtlichen Vorschriften. Die konkreten Unterlagen und Dokumente, die ich für meine Immatrikulation bei der Wilhelm Büchner Hochschule einreichen muss, ergeben sich aus dem Immatrikulationsantrag.
2.4. Mit erfolgreicher Immatrikulation bin ich eingeschriebener Student an der Wilhelm Büchner Hochschule und mein Status ändert sich von „Lernende/r“ zu dem des/der „Studierenden“ an der Wilhelm Büchner Hochschule.
2.5. Nach erfolgreicher Immatrikulation werden für an der Wilhelm Büchner Hochschule abgelegte Leistungsnachweise (Prüfungen, Studienarbeiten, etc.) ECTS-Punkte vergeben. Erbringe ich bereits mit dem Status als „Lernende/r“ vor Immatrikulation Leistungsnachweise, so werden mit erfolgreicher Immatrikulation nachträglich auch für diese bereits erbrachten Leistungsnachweise ECTS-Punkte vergeben. Zudem steht mir die Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung der Wilhelm Büchner Hochschule zu.
2.6. Ohne Immatrikulation kann ich keinen akademischen Grad (z.B. Bachelor oder Master) und auch keine ECTS-Punkte, die an eine andere Hochschule übertragbar sind, erwerben.
2.7. Es unterliegt allein meiner Verantwortung, die für die Immatrikulation notwendigen Voraussetzungen nach Ziffer 2.3 dieser Vertragsbedingungen für den von mir gewählten Studiengang zu erfüllen und deren Vorliegen durch Einreichen der in Ziffer 2.3 dieser Vertragsbedingungen und im Immatrikulationsantrag genannten Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie gegenüber der Wilhelm Büchner Hochschule nachzuweisen. Im Falle der Ziffer 2.3 (b) dieser Vertragsbedingungen reicht die Wilhelm Büchner Hochschule die sonstige Hochschulzugangsberechtigung bei der zuständigen Behörde ein und beantragt deren Anerkennung. Darauf, ob die Behörde die Anerkennung erteilt oder nicht, hat die Wilhelm Büchner Hochschule keinen Einfluss; dies liegt allein im Entscheidungsbereich der zuständigen Behörde. Es unterliegt allein meiner Verantwortung, rechtzeitig (gegebenenfalls vor Abschluss des Studienvertrags) sicherzustellen, dass die von mir vorgelegte sonstige Hochschulberechtigung im Sinne der Ziffer 2.3 (b) dieser Vertragsbedingungen den Anforderungen für die Anerkennung durch die zuständige Behörde erfüllt.
2.8. Wird die Immatrikulation nicht vorgenommen, sei es, weil sie von mir nicht beabsichtigt ist oder weil die Voraussetzungen nach Ziffer 2.3 dieser Vertragsbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. die Hochschulzugangsberechtigung wird nicht in der gemäß Ziffer 2.3 erforderlichen Form vorgelegt oder eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung wird nicht von den zuständigen Behörden anerkannt), bleiben meine Rechte und Pflichten aus dem nach Ziffer 1 dieser Vertragsbedingungen geschlossenen Studienvertrag bestehen. Ich kann weiterhin an den vom Studienvertrag umfassten Studiengängen mit dem Status des/der „Lernenden“ teilnehmen, wobei der Erwerb eines akademischen Grades (z.B. Bachelor oder Master) oder von ECTS-Punkten mangels Immatrikulation nicht möglich ist. So kann ich mich beispielsweise mit Hilfe der mir im Rahmen des Studienvertrags zur Verfügung gestellten Studienmaterialien auf eine Externenprüfung an einer anderen Hochschule, welche von mir selbständig zu organisieren ist, vorbereiten.
2.9. Wird die Immatrikulation nicht vorgenommen, weil die vorgelegte Hochschulzugangsberechtigung gemäß Ziffer 2.3 (b) dieser Vertragsbedingungen nicht von der zuständigen Behörde anerkannt wird, steht mir ein Sonderkündigungsrecht zu. Im Rahmen dieses Sonderkündigungsrechts kann ich den Studienvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Versagung der Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung außerordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2.10. Mein Status als Studierende/r endet mit erfolgreichem Abschluss des von mir gewählten Studiengangs automatisch (Exmatrikulation). Darüber hinaus erfolgt eine Exmatrikulation auch, wenn ich diese beantrage; ich den Studienvertrag berechtigt kündige oder dieser aus anderen Gründen vorzeitig beendet wird; von mir getätigte Angaben, die zu meiner Immatrikulation geführt haben, sich als unwahr herausstellen; in der Studienordnung festgelegte Exmatrikulationsgründe verwirklicht sind oder die Exmatrikulation aus einem anderen Grund nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen zu erfolgen hat. Eine Exmatrikulation führt nicht automatisch zur Beendigung des Studienvertrages, vgl. hierzu Ziffer 8, insbesondere Ziffer 8.2.
3. Rechte aus diesem Studienvertrag
3.1. Ich bekomme in regelmäßigen Abständen die für den von mir gewählten Studiengang vorgesehenen Studienmaterialien zur Verfügung gestellt.
3.2. Ich bin berechtigt, an den Leistungsnachweisen nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung teilzunehmen und erhalte einen Nachweis meiner Teilnahme und der erreichten Leistungen.
3.3. Ich kann auf alle Betreuungsangebote der Hochschule, die für das jeweilige Angebot der Hochschule vorgesehen sind, zugreifen. Diese sind im Fernstudium: Studienservice, Tutorien, Repetitorien, ggfs. Laborveranstaltungen, etc.
4. Pflichten aus diesem Studienvertrag und Urheberrecht
4.1. Ich verpflichte mich zur Zahlung der Studiengebühren nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser Vertragsbedingungen.
4.2. Ich verpflichte mich zur Mitwirkung an der Immatrikulation, sofern ich als Studierender an der Wilhelm Büchner Hochschule eingeschrieben werden möchte. Meine Mitwirkung besteht insbesondere darin, dass ich alle notwendigen Unterlagen gemäß Ziffer 2.3 dieser Vertragsbedingungen beschaffe und der Wilhelm Büchner Hochschule zur Verfügung stelle. Auf Ziffer 2.7 wird hingewiesen.
4.3. Ich bin verpflichtet, die an den von der Wilhelm Büchner Hochschule zur Verfügung gestellten Studienmaterialien, Lerninhalte und Medien bestehenden Urheberrechte zu beachten und insbesondere von der Wilhelm Büchner Hochschule zur Verfügung gestellte Studienmaterialien, Lerninhalte und Medien ohne schriftliche Zustimmung der Wilhelm Büchner Hochschule bzw. des Autors oder Herstellers weder zu reproduzieren, in irgendeiner Form zu verbreiten noch Dritten zugänglich zu machen. Die Studienmaterialien, Lerninhalte und Medien sind ausschließlich zum Zweck der Aus- bzw. Weiterbildung und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte an den Studienmaterialien, Lerninhalten und Medien liegen, sofern nicht gesondert vereinbart oder gekennzeichnet, bei der Wilhelm Büchner Hochschule bzw. dem jeweiligen Autor oder Hersteller.
4.4. Ich halte den Zugang zu einem PC mit Internetanschluss und einem aktuell gängigen Betriebssystem bereit, um im Rahmen des Studienvertrags mit der Wilhelm Büchner Hochschule kommunizieren (z.B. via E-Mail, Live-Streaming, Online-Meeting, etc.), Studienmaterialien herunterladen und gefertigte Arbeiten oder andere Dokumente auf elektronischem Wege an die Wilhelm Büchner Hochschule übermitteln und an Online- Klausuren teilnehmen zu können. Die Anbindung an das Internet mit geeigneter Bandbreite liegt in meiner Verantwortung.
5. Studienbeginn und Studiendauer
5.1. Das Studium beginnt an dem Tag, an dem ich die erste Studienmaterialsendung erhalte oder in dem Fall, in dem die Studienmaterialien ausschließlich aus digitalen Inhalten bestehen, ab dem Tag des Vertragsschlusses.
5.2. Die Studiendauer entnehme ich meinen Anmeldeunterlagen.
6. Über-/Unterschreiten der Regelstudienzeit und Erhalt der Studienmaterialien
6.1. Die in meinen Anmeldeunterlagen angegebene Studiendauer ist eine Regelstudienzeit, die unterschritten oder überschritten werden darf. Eine Unterschreitung der angegebenen Studiendauer berechtigt nicht zur Minderung der Studiengebühr.
6.2. Für das Fernstudium oder die Fernmodule des Flexstudiums gilt: Wenn ich keine anderslautende Mitteilung mache, werden mir die aktuellen Studienmaterialien in vierteljährlichen Abständen zur Verfügung gestellt. Ich kann jederzeit andere Intervalle mit der Wilhelm Büchner Hochschule vereinbaren. Dies gilt nicht für die Nano Degrees, siehe Ziffer 6.4 und 6.5. Durch die Vereinbarung individueller Bereitstellungsintervalle verlängert sich die Laufzeit des Studienvertrags nicht; meine Kündigungsrechte nach Ziffer 8 dieser Vertragsbedingungen bleiben davon unberührt.
6.3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liegt es im Ermessen der Wilhelm Büchner Hochschule, ob die Studienmaterialien als digitale Inhalte über das Internet oder in Papierform bereitgestellt werden.
6.4. Bei Nano Degrees beträgt die Studiendauer je nach gewähltem Bildungsgang zwei bis drei Monate. Nach Ende der zwei- bzw. dreimonatigen Dauer werde ich, je nach gewähltem Bildungsgang, noch zwei bzw. vier weitere Monate im bisherigen Leistungsumfang betreut. Die exakte Studiendauer bzw. Dauer der weiteren Betreuung ergibt sich aus meinen Anmeldeunterlagen.
6.5. Wenn ich bei den Nano Degrees 14 Tage nach Vertragsannahme durch die Wilhelm Büchner Hochschule keine anderslautende Mitteilung mache, werden mir meine Studienmaterialien in monatlichen Abständen zur Verfügung gestellt.
7. Nachbetreuung
7.1. Nach Ablauf der Studiendauer (Ziffer 5) steht mir eine kostenlose Nachbetreuung zu, sofern ich bis zu diesem Zeitpunkt mein Studium noch nicht mit dem angestrebten Abschluss oder den angestrebten Leistungsnachweisen abgeschlossen habe.
7.2. Die Dauer der kostenlosen Nachbetreuung beträgt:
7.2.1. 50% der Regelstudienzeit für Bachelor- und Masterstudiengänge – unabhängig davon, ob ich Lernenden- oder Studierenden-Status habe.
7.2.2. 50 % der Regelstudienzeit (aufgerundet auf volle Monate) für einen Zertifikatslehrgang und 100% für ein Nano Degree.
8. Kündigungsrecht und vorzeitige Vertragsbeendigung
8.1. Ich kann meinen Bildungsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss (Mindestlaufzeit 6 Monate) mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Nach Ablauf des ersten Halbjahres ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Ergänzend zu den Allgemeinen Studienbedingungen gilt für den Kündigungsfall das jeweils von mir gewählte Modell.
8.2. Wenn die Studiendauer weniger als 12 Monate beträgt, ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Bei Nano Degrees ist wegen der kurzen Dauer eine ordentliche Kündigung des Vertrags ausgeschlossen.
8.3. Der Studienvertrag endet nicht automatisch, wenn die Exmatrikulation aus anderen Gründen als dem Erhalt des angestrebten akademischen Grads erfolgt. In diesem Fall steht beiden Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht zu, im Rahmen dessen sie den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden der Exmatrikulation außerordentlich kündigen können. Der Wilhelm Büchner Hochschule steht dieses Sonderkündigungsrecht jedoch nur dann zu, wenn ich die Exmatrikulation zu vertreten habe.
8.4. Habe ich die für den von mir gebuchten Studiengang vorgesehene Prüfung endgültig nicht bestanden, endet der Studiengang automatisch zum Zeitpunkt der Bekanntgabe über das endgültige Nichtbestehen der Prüfung.
8.5. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Studienvertrags aus wichtigem Grund, insbesondere mein Recht zur fristlosen Kündigung wegen Erlöschens, Widerrufs oder Rücknahme der Zulassung der Wilhelm Büchner Hochschule gemäß § 12 FernUSG bleibt unberührt.
8.6. Für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist der Zugang der Kündigung bei der Wilhelm Büchner Hochschule maßgeblich. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail).
8.7. Im Falle der Kündigung oder vorzeitigen Vertragsbeendigung habe ich nur den Anteil der Studiengebühren zu entrichten, der dem Wert der Leistungen der Wilhelm Büchner Hochschule während der Laufzeit des Vertrags entspricht. Bei den Modellen „Comfort“ und „Stretch“ entsprechen die getätigten Zahlungen nicht den von der Wilhelm Büchner Hochschule erbrachten Leistungen. Die Differenz muss im Falle einer Kündigung oder einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (z. B. aufgrund von Nichtzahlung, Verlust des Prüfungsanspruchs) mit einer Schlusszahlung ausgeglichen werden. Die Berechnung der Schlusszahlung erfolgt grundsätzlich wie folgt: Der Gesamtvertragswert (abzüglich der Graduierungsgebühr) des gewählten Preismodells wird durch die Leistungsmonate des gewählten Studiengangs geteilt und mit den erbrachten Leistungsmonaten multipliziert. Die Schlusszahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung bzw. vorzeitigen Vertragsbeendigung zu leisten.
9. Studiengebühren
9.1. Höhe und Umfang der Studiengebühren sind dem Fernstudienvertrag zu entnehmen. Die Studiengebühren sind monatlich zu zahlen. Gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz werden die Studiengebühren während der Vertragslaufzeit nicht steigen. Leistungen im Fernunterricht sind gemäß § 4 Nr. 21a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sollte die Steuerbefreiung aufgrund einer Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften oder der Auffassung der Finanzverwaltung entfallen, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils im Fälligkeitszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2. Die Wilhelm Büchner Hochschule bietet die Möglichkeit, die Zahldauer und damit die Höhe der monatlichen Studiengebühren individuell („Sprint“, „Standard“ oder „Comfort“) zu wählen. Bei den Modellen „Standard“ und „Comfort“, erringern sich die monatlichen Studiengebühren bei längerer Zahldauer und höherer Gesamtgebühr. Unabhängig vom gewählten Modell stellt die Hochschule die Leistungen vollumfänglich zur Verfügung; diese Leistungen entsprechen dem Betreuungsmodell und der Bereitstellung von Material in der „Sprintvariante“. Nach Studienbeginn ist ein Wechsel in ein anderes Modell einmalig und erstmals drei (3) Monate nach Studienbeginn möglich. Dabei ist ein Wechsel in ein Modell mit einer längeren Zahldauer kostenfrei möglich. Ein Wechsel in ein Modell mit einer kürzeren Zahldauer ist mit einer Wechselgebühr von 650 € belegt. Die Wechselgebühr ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Modellwechsel zu leisten. Bei einem Wechsel werden die bereits geleisteten Zahlungen anteilig auf die gesamte Vertragssumme (ohne Graduierungsgebühr) des alten Zahlmodells berechnet. Die neu zu zahlende Restsumme ergibt sich aus den noch ausstehenden anteiligen Zahlungen des neu gewählten Zahlmodells. Die Studiengebühren beinhalten:
- die Studienmaterialien inkl. Software und deren Lieferung,
- die Kommentierungen, die Bewertungen und die Rücksendungen der eingereichten Ausarbeitungen zu den Einsendeaufgaben,
- die fachlich-pädagogische Betreuung durch die Tutoren,
- die persönliche Studienberatung,
- die Nutzung von Online-Diensten der Hochschule,
- die Teilnahmegebühr für die im Prüfungsplan festgelegten verbindlichen Übungen, Klausuren und studienbegleitenden Prüfungen und für die obligatorischen Labore, sofern Bestandteil des Studiengangs, Zertifikats oder Nano Degrees.
9.3. In den Studiengebühren sind nicht enthalten:
- die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z. B. PC-Hard- und Software, Gesetzestexte, Nachschlagewerke (wenn sie nicht Bestandteil des Studienmaterials sind),
- die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung,
- die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen,
- die Seminargebühren für freiwillige Präsenzveranstaltungen,
- die Prüfungsgebühr für die Abschlussprüfung, sofern eine solche anfällt.
- die Kosten für neue Versionen von Studienmaterialien, Software oder deren Lieferung, falls solche im Laufe des Studiums erscheinen. Dies gilt nicht, wenn die zuerst ausgelieferte Version mit nicht hinnehmbaren Mängeln behaftet war oder prüfungsrelevante Inhalte substantiell verändert wurden.
9.4. Mit einem erteilten SEPA-Lastschriftmandat können alle Gebühren, die in Zusammenhang mit diesem Studienvertrag anfallen, von der angegebenen Bankverbindung eingezogen werden. Über die Fälligkeit und die Höhe der einzuziehenden Gebühren aus diesem Vertrag wird spätestens 2 Tage vor der ersten Abbuchung informiert.
10. Anwendbares Recht
Dieser Studienvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem ich als Verbraucher meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe, bleiben unberührt. Alle Angebote der Wilhelm Büchner Hochschule sind grundsätzlich beschränkt auf Teilnehmer mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
11. Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Wilhelm Büchner Hochschule weder bereit noch verpflichtet.
12. Besondere Hinweise, falls ich das Ziel habe, nach Abschluss des Studienvertrags die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben:
12.1. Ich habe einen Studienvertrag über einen Studiengang bei der Wilhelm Büchner Hochschule abgeschlossen und verfolge parallel das Ziel, die Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen. Ich bin als Lerndende/r berechtigt, an allen Prüfungen des gewünschten Studiengangs entsprechend der geltenden Prüfungsordnung teilzunehmen und die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Einen Nachweis der Studien- und Prüfungsleistungen als Lernende/r erhalte ich erst nach Vorlage meiner Hochschulzugangsberechtigung.
12.2. Nach Abschluss meiner ersten zwei Leistungssemester (spätestens 14 Monate nach Studienbeginn gemäß Ziffer 5 dieser Vertragsbedingungen) stelle ich einen Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung bei dem zuständigen Prüfungsausschuss. Die Wilhelm Büchner Hochschule wird mich bei der Antragstellung unterstützen. Der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung liegt allein in meiner Verantwortung.
12.3. Nachdem ich die Hochschulzugangsprüfung bestanden habe und dies der Wilhelm Büchner Hochschule durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung im Original oder in beglaubigter Kopie nachgewiesen habe, ändert die Wilhelm Büchner Hochschule meinen Status von dem eines/einer Lernenden in den eines/einer ordentlich Studierenden. Nur der Nachweis einer bestandenen Hochschulzugangsprüfung berechtigt mich zur Fortsetzung meines Studiums mit dem Status eines/einer Studierenden und dem Ziel eines Hochschulabschlusses.
12.4. Sollte ich nach Ablauf der ersten beiden Leistungssemester die Voraussetzung für die Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung nicht erfüllen oder die Hochschulzugangsprüfung endgültig nicht bestehen, behalte ich den Status eines/einer Lernenden an der Wilhelm Büchner Hochschule und werde mich über das weitere Prozedere im Rahmen einer Studienberatung beraten lassen. Unberührt hiervon steht mir in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht entsprechend Ziffer 2.9 dieser Vertragsbedingungen zu.
13. Sonderbestimmungen für die Überlassung eines Tablets
13.1. Studierende eines Studiengangs aus dem Fachbereichs Design erhalten ein auf die Anforderungen des Studiengangs abgestimmtes Tablet zur Nutzung während der Dauer des Studiums.
13.2. Zusätzlich erhalte ich von der WBH ausgewählte und auf den jeweiligen Studiengang abgestimmte Software entweder als Download oder vorinstalliert auf dem Gerät sowie entsprechende Nutzungsrechte.
13.3. Das Gerät ist pfleglich zu behandeln. Reparaturen – sofern sie nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fallen - gehen zu meinen Lasten. Im Falle eines Defektes oder einer Beschädigung des Gerätes, bin ich verpflichtet, dies der WBH unmittelbar anzuzeigen und nach Rücksprache mit der WBH entsprechende Reparaturen auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
13.4. Wird der Studienvertrag durch ordentlichen Abschluss beendet, geht das Gerät in mein Eigentum über. Software-Lizenzen gehen über, sofern dadurch keine Zahlungspflicht der Hochschule entsteht oder nicht besondere Vereinbarungen des Lizenzgebers entgegenstehen (z. B. auf den Studierendenstatus beschränkte Lizenzen, Lizenzen, die durch die WBH bezahlt werden).
13.5. Wird der Studienvertrag vorzeitig beendet, z.B. durch Exmatrikulation, Kündigung, Rücktritt oder Studiengangwechsel, sende ich das Gerät unter Verwendung der Originalverpackung an die WBH zurück.
14. Widerrufsrecht und Testphase für das Fernstudium
14.1. Mir steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Nähere Informationen zum gesetzlichen Widerrufsrecht und wie dieses ausgeübt werden kann, finden sich in der diesen Vertragsbedingungen beigefügten Widerrufsbelehrung.
14.2. Zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht von 14 Tagen erhalte ich bei allen Studiengängen, mit Ausnahme der Nano Degrees, als freiwillige Zusatzleistung der Wilhelm Büchner Hochschule weitere 14 Tage Zeit, die Leistungen und den Service in aller Ruhe zu testen (Testphase). Sollte ich nicht überzeugt sein, kann ich den Studienvertrag auch noch während dieser Testphase in Textform (z. B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) widerrufen. In diesem Fall werden keine Studiengebühren berechnet; bereits geleistete Zahlungen bekomme ich innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung bei der Wilhelm Büchner Hochschule zurückerstattet. Sofern mir Studienmaterialien von der Wilhelm Büchner Hochschule zugesandt wurden, sind diese spätestens 14 Tage nach dem Widerruf kostenpflichtig zurückzusenden. Zur Einhaltung dieser Frist genügt es, wenn ich die Studienmaterialien innerhalb dieser 14 Tage absende. Bis die Wilhelm Büchner Hochschule die Studienmaterialien zurückerhalten hat oder ich den Nachweis erbracht habe, dass die Studienmaterialien zurückgesandt wurden – je nachdem, was früher eintritt – kann die Wilhelm Büchner Hochschule die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verweigern.
14.3. Setze ich meinen Bildungsgang über die Testphase hinaus fort, zählen die ersten 4 Wochen (28 Tage) zur regulären Studiendauer und sind entsprechend Ziffer 9 dieser Vertragsbedingungen zu vergüten.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die ersten Studienmaterialien in Besitz genommen haben bzw. hat oder in dem Fall, in dem die Studienmaterialien ausschließlich aus digitalen Inhalten bestehen, ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hochschule für Berufstätige Darmstadt GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt, Telefon: 06151 3842-404, Telefax: 06151 3842-401, E-Mail: beratung(at)wb-fernstudium.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das Sie im Internet unter www.wb-fernstudium.de/widerruf finden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Wilhelm Büchner Hochschule Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Wilhelm Büchner Hochschule angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Wilhelm Büchner Hochschule eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Wilhelm Büchner Hochschule dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sofern Sie Studienmaterialien von der Wilhelm Büchner Hochschule zugesandt bekommen haben, kann letztere die Rückzahlung verweigern, bis die Studienmaterialien wieder bei der Wilhelm Büchner Hochschule eingegangen sind oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Studienmaterialien zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Studienmaterialien unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie die Wilhelm Büchner Hochschule über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an diese zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Studienmaterialien vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Studienmaterialien.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Studienmaterialien nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Studienmaterialien nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.
- Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung -