Anmeldung zum Online-Abend­studium

Der Studiengang im Online-Abendstudium ist genau der richtige für Sie? Dann melden Sie sich an und testen Sie uns 4 Wochen – kostenlos und unverbindlich. Wie Sie dabei am besten vorgehen und wie Sie schnell in Ihr Studium finden, erfahren Sie auf dieser Seite.


Ihr Weg zur Immatrikulation Was Sie vor Ihrer Anmeldung wissen sollten

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung zum Online-Abendstudium benötigen.

Wie kann ich Vorleistungen anrechnen lassen?

Beim Online-Abendstudium können Sie Geld und Zeit sparen, indem Sie sich Vorleistungen anrechnen lassen.

Wie melde ich mich zum Abendstudium an?

Sie haben Sich bereits für einen Studiengang entschieden? Machen Sie den nächsten Schritt und bewerben Sie sich online.


Rechtzeitig anmelden

Beim Online-Abendstudium der WBH gibt es keine Anmeldefristen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, spätestens vier Wochen vor Studienstart am 01. März oder am 01. September Ihre Anmeldung einzureichen. Die Vorlesungen beginnen jeweils am 15. März oder 15. September.


Zulassungsvoraussetzungen Das benötigen Sie für ein Online-Abendstudium

Um an der Wilhelm Büchner Hochschule für einen Bachelor-Studiengang im Online-Abendstudium zugelassen zu werden, benötigen Sie eine der folgenden Voraussetzungen:

Der klassische Zugangsweg zum Studium an der Wilhelm Büchner Hochschule ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Fachhochschulreife.*

Können Sie einen dieser Abschlüsse nachweisen, melden Sie sich einfach online oder per Post für Ihren Studiengang an.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Fachholschulzugangsberechtigung
  • tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
  • Nachweise über die Berufspraxis, sofern erforderlich
  • Nachweis über die Krankenversicherung für Interessenten, die in Deutschland wohnhaft sind

* Die Fachhochschulreife muss auch für Hessen gelten oder vom Schulamt als gleichwertig anerkannt werden.

Sie besitzen eine vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Hochschulzulassungsberechtigung, z. B. einen Realschulabschluss mit Ausbildung (mind. Note 2,5), einen Abschluss als Meister:in oder als staatlich geprüfte:r Techniker:in.

Wenn diese Option für Sie zutrifft, rufen Sie bitte unser Serviceteam für ein telefonisches Beratungsgespräch an.

Im weiteren Anmeldeverlauf sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Schulabschlusses
  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Berufsausbildungsabschlusses (Berufsschule und IHK/HWK)
  • Weiterbildungsnachweise, falls vorhanden
  • tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
  • Nachweise über die Berufspraxis, sofern erforderlich
  • Nachweis über die Krankenversicherung für Interessenten, die in Deutschland wohnhaft sind

Sie haben keinen der geforderten Abschlüsse? Dann beginnen Sie Ihr Abendstudium als Hochschulteilnehmer:in an unserer Hochschule und legen nach 2 Leistungssemestern die Hochschulzugangsprüfung (HZP) ab.**

In diesem Fall führen wir zunächst ein telefonisches Beratungsgespräch. Darin erfahren Sie alles Weitere zum Anmeldeprozess.

Übersicht erforderlicher Unterlagen

  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Schulabschlusses
  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Berufsausbildungsabschlusses (Berufsschule und IHK/HWK)
  • Weiterbildungsnachweise, falls vorhanden
  • tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
  • Nachweise über die Berufspraxis, sofern erforderlich
  • Nachweis über die Krankenversicherung für Interessenten, die in Deutschland wohnhaft sind

** Für ein Probestudium als beruflich Qualifizierte:r müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie haben eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich abgeschlossen. 2. Wenn Sie ein Studium anstreben, das fachlich nicht mit der absolvierten Ausbildung oder Berufstätigkeit verwandt ist, dann muss das durch Ausbildung und Berufstätigkeit erworbene Wissen durch qualifizierte Weiterbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 400 Stunden in einem dem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich erweitert oder vertieft werden. Dieser Weiterbildungsnachweis wird bereits durch das Studium an der Wilhelm Büchner Hochschule erbracht. Bei der Anmeldung zur Hochschulzugangsprüfung (HZP) müssen 24 Monate Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Nach erfolgreicher HZP ändern wir Ihren Status von „Hochschulteilnehmer:in“ in den Status „ordentlich Studierende:r“.


Zeit und Geld sparen Anrechnung von Vorleistungen

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich bei Studiengängen bereits erbrachte akademische und nicht-akademische Studienleistungen anrechnen zu lassen.

Ihre Vorteile

  • Sie verkürzen Ihre Studienzeit, da Sie bestimmte Module und Prüfungen nicht erneut bearbeiten bzw. ablegen müssen.
  • Sie sparen Studiengebühren, denn für jeweils 5 angerechnete ECTS wird Ihnen am Ende Ihres erfolgreich abgeschlossenen Studiums eine Monatsrate Ihrer Studiengebühren erlassen.

Welche Leistungen und Abschlüsse im Einzelnen angerechnet werden, hängt von Ihrem gewählten Studiengang ab und wird individuell von der Prüfungskommission ermittelt. Anerkannt werden unter anderem:

  • Leistungen aus einem früheren Studium (auch, wenn dieses nicht abgeschlossen wurde)
  • subakademische Abschlüsse (z. B. ein IHK-Fortbildungsabschluss oder ein Abschluss als staatlich geprüfte:r Techniker:in)
  • Nicht-akademische, qualifizierte Weiterbildungen

So funktioniert's:

Laden Sie sich den Antrag für Ihren Studiengang herunter. Füllen Sie ihn aus und senden Sie ihn uns mit den (beglaubigten) Kopien Ihrer Zeugnisse, Zertifikate und Nachweise per Post oder per E-Mail zu.

LINK Jetzt Antrag herunterladen

Innerhalb von 2 Wochen prüft unser Team Ihre Unterlagen, ermittelt, welche Leistungen Ihnen angerechnet werden können, und informiert Sie in einem Bescheid darüber.

Haben Sie den Bescheid erhalten, senden Sie uns diesen gemeinsam mit Ihrer ausgefüllten, unterschriebenen Studienanmeldung per Post zurück.


Anrechnungen online prüfen

Sie wollen vor Ihrer Studienanmeldung wissen, welche Vorleistungen Ihnen für Ihren Wunschstudiengang angerechnet werden können? Dann prüfen Sie die möglichen Anrechnungen bequem online über unser AVL-Tool.


Info-Veranstaltungen

Möchten Sie uns einfach mal persönlich kennenlernen?

Unsere Online-Infoveranstaltungen machen es möglich.

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FAQ Antworten auf Ihre Fragen

Ja. Sie brauchen nicht unbedingt die Hochschul- oder Fachhochschulreife, um an der Wilhelm Büchner Hochschule einen akademischen Abschluss zu erreichen. Berufserfahrene haben zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich als Gasthörer:in für ein Online-Abendstudium einzuschreiben und später eine Hochschulzugangsprüfung abzulegen.

Die kostenlose Studienberatung informiert Sie gern gebührenfrei unter 06151 3842-404.

Nein, eine Zugangsbeschränkung, wie den Numerus Clausus an vielen anderen Hochschulen, gibt es an der Wilhelm Büchner Hochschule nicht. Das bedeutet: Sie können unsere Studiengänge im Online-Abendstudium ganz ohne Wartezeiten zum jeweils nächsten Semesterstart beginnen.


Ihr Kontakt

Fragen Sie uns! Wir antworten gern.

Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

06151 3842 404

Mo. - Fr. 08:00 bis 19:00 Uhr


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