Sperrvermerk Bachelorarbeit
Disclaimer: Jede Hochschule hat andere Regeln und Vorschriften. Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zum Thema. Informieren Sie sich stets bei Ihrer Hochschule nach den gültigen Vorschriften.
Die wichtigsten Fakten zum Sperrvermerk für die Bachelorarbeit
- Bachelorarbeit im Unternehmen
- der Arbeit vorangestellt
- untersagt den Missbrauch aller Informationen Ihrer Bachelorarbeit und ihrer Zusatzmaterialien
- Geheimhaltungspflicht & Vertraulichkeitserklärung
Schreiben Sie eine Bachelorarbeit im Unternehmen, sollten bestimmte Informationen und Daten nicht außerhalb des Unternehmens verwendet werden. Ein Sperrvermerk ist in diesem Fall ein Pflichtbestandteil der Bachelorarbeit. Der Name der Bachelorarbeit und des Unternehmens müssen im Sperrvermerk genau angegeben werden. Die betreuenden Dozent*innen und der Prüfungsausschuss sind von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen, was im Sperrvermerk angegeben werden muss.
Es gibt einige wichtige Gründe, in denen eine Bachelorarbeit einen sogenannten Sperrvermerk beinhalten muss. Vor allem wenn Sie vorhaben, Ihre Bachelorarbeit in einem Unternehmen zu schreiben, werden Sie sich unbedingt mit dem sogenannten Sperrvermerk auseinandersetzen müssen. Wir stellen vor, warum ein Sperrvermerk wichtig ist und der Arbeit vorangestellt werden sollte und welche Alternativen es gibt firmeninterne Daten nicht in die Abschlussarbeit einfließen zu lassen.
Ein Sperrvermerk ist nicht nur bei der Erstellung von Masterarbeiten, sondern auch in Bachelorarbeiten in den meisten Fällen obligatorisch. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie Ihre Bachelorarbeit in einem Unternehmen im Umgang mit firmeninternen Inhalten schreiben. Ein Sperrvermerk sichert dem Unternehmen, mit dem Sie sich auseinandersetzen, Diskretion im Umgang mit den dort erfassten sensiblen Unternehmensdaten, innerbetrieblichen Abläufen oder sonstigen internen Informationen zu.
Was ist ein Sperrvermerk?
Ein Sperrvermerk besteht in der Regel aus nur wenigen Sätzen und untersagt explizit den Missbrauch aller Informationen Ihrer Bachelorarbeit und ihrer Zusatzmaterialien. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt immer für die Dauer einer festgelegten Sperrzeit. Daher ist der Sperrvermerk in der Zusammenarbeit mit einem Unternehmen in jeder Bachelorarbeit ein Pflichtbestandteil und gilt als Vertraulichkeitserklärung.
Der Nachteil eines Sperrvermerkes ist jedoch die Unzugänglichkeit der wissenschaftlichen Ausarbeitung für die Wissenschaft. Ziel einer Bachelorarbeit soll schließlich nicht zuletzt der Gewinn neuer Kenntnisse für das entsprechende Forschungsgebiet sein. Sind die Ergebnisse der Arbeit jedoch nicht frei verfügbar, wird ein solcher Erkenntnisgewinn zwangsläufig ausbleiben. Der Schutz unternehmensinterner Daten spielt in der Abwägung allerdings zu Recht eine größere Rolle als der Beitrag zur aktuellen Forschung.
Wann ist ein Sperrvermerk notwendig?
Die Gründe für die verpflichtende Angabe eines Sperrvermerkes sind folglich vor allem für den Schutz des Unternehmens vorgesehen. Informationen, die Sie während Ihrer Zeit in dem Unternehmen sammeln, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben, sollen selbstverständlich nicht unbefugt außerhalb des Unternehmens verbreitet werden. Die Weitergabe sensibler Unternehmensdaten oder Forschungsergebnisse an konkurrierende Firmen kann einem Unternehmen schnell Nachteile bringen.
Auch Mitarbeiter:innen eines Unternehmens verpflichten sich in der Regel bereits in ihrem Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit innerhalb des Angestelltenverhältnisses.
Da Sie im besten Fall, während dem Verfassen Ihrer Abschlussarbeit im Unternehmen sehr breit gefächerte und tiefgehende Einblicke in die Bereiche erhalten werden, zu denen Sie forschen, ist die Regelung über eine Verschwiegenheitserklärung gegenüber unbefugten Dritten bzw. die Legitimation der Datenfreigabe an befugte Dritte unbedingt eindeutig zu gewährleisten. Zu diesen befugten Dritten zählen selbstverständlich die Prüfer Ihrer Bachelorarbeit.
Entscheiden kann über die Geheimhaltungserklärung nicht der/die Autor:in der Bachelorarbeit selbst. Diese Entscheidung über den Bedarf an einem Sperrvermerk in einer Bachelorarbeit wird in der Regel von den Universitäten und in erster Linie den Unternehmen selbst getroffen. Genauso wird dort auch über die Dauer der Sperrfrist entschieden. Die ist nämlich nicht festgeschrieben und kann von Bachelorarbeit zu Bachelorarbeit variieren.
Die Sperrfrist für eine Abschlussarbeit beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre. Je nach Forschungsgebiet und Datenlage kann die Vertraulichkeitserklärung aber auch nach Angaben des Unternehmens verlängert oder verkürzt werden.
Inhalt des Sperrvermerks
Angenommen, Sie schreiben Ihre Bachelorarbeit in einem Unternehmen und es wird die Integration eines Sperrvermerkes festgelegt. Nun drängt sich die Frage auf, aus welchen Elementen eine solche Geheimhaltungserklärung überhaupt besteht. Im Grunde besteht der Sperrvermerk inhaltlich nur aus wenigen Sätze oder Satzfragmenten. Doch bei der Formulierung ist Vorsicht geboten. Kommt es hier zu Fehlern oder Ungenauigkeiten, können diese schnell sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Daher gilt es, auf alle Fälle sehr akkurat vorzugehen. Diese Inhalte sind für den Sperrvermerk vorgeschrieben:
- Titel der Bachelorarbeit
- Name des betroffenen Unternehmens
- Inhaltlich muss die Einsicht in die Bachelorarbeit als auch ihre Veröffentlichung und die unbefugte Vervielfältigung explizit untersagt werden.
Ausnahmen von dieser Vertraulichkeitspflicht, wie die Ermöglichung der Einsicht für betreuenden Dozent:innen oder die Mitglieder des Prüfungsausschusses, müssen ebenfalls unbedingt genannt werden. Auch die Unterschrift und Datumsangaben sollten im Sperrvermerk nicht fehlen.
Hinweis: Die meisten Universitäten und Hochschulen bieten Vorlagen für Sperrvermerke an. Über die Notwendigkeit eines Sperrvermerkes und die Dauer der Sperrfrist sollten Sie sich jedoch unbedingt mit dem Unternehmen abstimmen.
Ein Überblick über die Inhalte eines Sperrvermerkes für eine Abschlussarbeit:
- Titel der Abschlussarbeit
- Name des entsprechenden Unternehmens
- Untersagung der Einsicht, Veröffentlichung und Vervielfältigung
- Ausnahmen bzw. Ausnahmeregelungen
- Datum und Unterschrift des Verfassenden
Formulierungshilfen für den Sperrvermerk als Vorlage
Um keine Fehler bei der Formulierung des Sperrvermerkes in Ihrer Bachelorarbeit zu machen, finden Sie hier einige Beispiele für sprachliche Bausteine:
Einleitung des Sperrvermerks:
Die vorliegende Bachelorarbeit mit dem Titel: [Name der Arbeit]
Beinhaltet interne und vertrauliche Informationen des Unternehmens: [Name des Unternehmens]
Untersagung im Sperrvermerk:
Die Weitergabe des Inhaltes der Bachelorarbeit oder ggf. beiliegender Daten ist im Gesamten oder in Teilen untersagt. Eine Einsicht in die Arbeit ist nicht gestattet. Es dürfen darüber hinaus keinerlei Kopien oder Abschriften erstellt werden.
Ausnahmen, die für die Einsicht gelten:
Ausgenommen sind davon die betreuenden Dozent:innen sowie die befugten Mitglieder des Prüfungsausschusses. Ausnahmen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung des Unternehmens [Name des Unternehmens].
Platzierung des Sperrvermerks
Haben Sie einen korrekten Sperrvermerk für Ihre Bachelorarbeit erstellt, müssen Sie ihn lediglich noch an der richtigen Stelle in die Arbeit einfügen. Die Vertraulichkeitserklärung gehört auf keinen Fall, wie z.B. eine Selbstständigkeitserklärung, in den Anhang der Arbeit. Der Sperrvermerk sollte unbedingt dem Inhalt vorangestellt, zwischen Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, als eigenständige Seite integriert werden.
Wie lange gilt die Sperrfrist durch den Vermerk in der Bachelorarbeit?
Die Sperrfrist eines Sperrvermerkes einer Bachelorarbeit beschreibt die Dauer, für die die im Sperrvermerk getroffenen Regelungen gültig sind.
Diese Dauer ist vor allem vom Unternehmen abhängig, wird aber auch an Hochschulen verschieden gehandhabt. Grundsätzlich geht man von einer Sperrfrist von zwei bis fünf Jahren aus. Zu berücksichtigen ist bei der Dauer selbstverständlich in erster Linie das berechtigte Firmeninteresse. Das kann sich zum Beispiel auf die Anmeldung eines Patentes, die Markteinführung eines neuen Produktes, oder andere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung Ihrer Forschung stehenden Faktoren berufen.
Kann eine Bachelorarbeit trotz Sperrvermerk veröffentlicht werden?
Eine Bachelorarbeit kann grundsätzlich auch trotz eines Sperrvermerkes veröffentlicht werden. Dazu müssten allerdings mit höchster Wahrscheinlichkeit zuvor alle unternehmensinternen Inhalte unkenntlich gemacht oder verfremdet werden. Da Bachelorarbeiten meist auf einem theoretischen Teil und einem Teil mit Praxisbezug bestehen, können so zumindest Teile der Arbeit zu wissenschaftlichen Zwecken nachvollzogen werden.
Eine Methode, um Daten unkenntlich zu machen, ist das Schwärzen unternehmensinterner Daten vor der Veröffentlichung. Aber auch die Änderung des Unternehmensnamen ist eine Möglichkeit, um Daten zu verfremden.
Gibt es Alternativen zum Sperrvermerk?
Es gibt in der Tat Alternativen zum Sperrvermerk in der Bachelorarbeit. Diese werden einerseits in den Fällen herangezogen, in denen eine Hochschule generell keine Sperrvermerke akzeptiert oder andererseits die Bachelorarbeit auf Grund ihrer Relevanz oder Qualität unbedingt veröffentlicht werden soll.
Hier wären die Hochschulen und vor allem die angehenden Absolvent:innen auf entsprechende Einigungen mit den Unternehmen angewiesen, in denen sie Ihre Bachelorarbeit verfassen. Kompromisse können zum Beispiel in der Schwärzung bestimmter sensibler Daten, einer Anonymisierung des Unternehmens oder einer Beschränkung des Sperrvermerkes für bestimmte Teile der Bachelorarbeit gefunden werden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Sperrvermerkes und die Geheimhaltungspflicht in einer Bachelorarbeit fällt letzten Endes jedoch immer das Unternehmen.
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