Studiengebühren von der Steuer absetzen
Das Studium ist ein wichtiger Abschnitt im Leben, doch es können viele Kosten anfallen. Kosten, wie zum Beispiel Studiengebühren, Werbungskosten, Sonderausgaben oder auch Fahrtkosten, können schnell zum Hindernis werden.
Vorweggenommen eine gute Nachricht: Viele dieser Studienkosten sind absetzbar. Alles was Studierende dafür tun müssen, ist eine Steuererklärung ausfüllen und diese einreichen. Das ESTG (Einkommensteuergesetzbuch) legt diese abzugsfähigen Kosten und die Höchstbeträge fest. Alle Studienkosten und Ausbildungskosten, die Sie durch eine Steuererklärung zurückholen können, finden Sie hier.
Eine wichtige Unterscheidung liegt in der Art des Studiums. Es gibt zwei unterschiedliche Arten, das Erststudium und das Zweitstudium. Beginnen Sie nach dem Schulabschluss direkt ein Bachelorstudium, dann wird dieses als Erststudium angesehen. Das Gleiche gilt für eine Erstausbildung. In dieser Situation sind die Studiengebühren nur teilweise abzugsfähig. In einem Zweitstudium oder einer Zweitausbildung ist die vollständige Rückerstattung der Studiengebühren möglich. Ein Zweitstudium beginnt nach dem Abschluss einer Ausbildung oder einem Bachelorstudium.
Voraussetzungen, um Studiengebühren von der Steuer absetzen zu können
Obwohl viele Studienkosten, inklusive der Studiengebühren, abgesetzt werden können, gibt es einige Voraussetzungen. Die Studierende muss Einkommensteuerpflichtig sein. Um steuerpflichtig zu sein, muss man in Deutschland wohnen. Eine Zweitwohnung zählt ebenso als Qualifikation. Darüber hinaus muss man ein Einkommen im Steuerjahr erwirtschaftet haben, das über dem jeweils geltenden Grundfreibetrag liegt.
Um Studiengebühren absetzen zu können, muss eine Steuererklärung ausgefüllt werden. Das Ausfüllen einer Steuererklärung ist möglich, sobald Einkünfte durch ein Dienstverhältnis vorgewiesen werden. Kindergeld, Mini- oder Nebenjobs und BAföG zählen nicht als zu versteuerndes Einkommen. Wenn das Studium berufsbegleitend ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Ein berufsbegleitendes Studium wird anerkannt. Ebenfalls kann eine Steuererklärung abgeben werden, wenn das Einkommen höher als der Grundfreibetrag (Steuerfreibetrag) liegt. Der Grundfreibetrag ist im Steuerjahr 2022 auf 9.984 € angesetzt.
Zudem spielt die Art des Studiums eine große Rolle. In einem Erststudium ist es nur möglich, die Studiengebühren teilweise abzusetzen. In einem Zweitstudium oder einer Zweitausbildung können die Studiengebühren dagegen vollständig erstattet werden. Dafür werden Nachweise über die entstandenen Kosten benötigt. Hierfür eignen sich Quittungen oder Kontoauszüge.
Elternteile können eine geldliche Unterstützung für durch den Kinderfreibetrag bekommen. Den Kinderfreibetrag gibt es in zwei relevanten Arten: Wenn die Kinder unter 18 Jahren alt sind, kann der Kinderfreibetrag erstattet werden. Sind die Kinder volljährig und in einer Ausbildung tätig, ist es möglich den Ausbildungsfreibetrag zu erstatten.
Diese Kosten neben den Studiengebühren können steuerlich abgesetzt werden
In einem Erststudium oder einer Erstausbildung sind Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € absetzbar und können durch eine Steuererklärung erstattet werden. Sonderausgaben sind abzugsfähige Kosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind.
Darunter fallen Studienkosten, wie zum Beispiel:
- Versicherungsbeiträge,
- Kirchensteuer
- oder sonstige Mitgliedsbeiträge.
In einem Zweitstudium werden Verlustfeststellungen durch ein Verrechnen von Verlusten und Gewinnen im Studium betrachtet. Konkret bedeutet es, dass man durch das Studium mehr Ausgaben als Einnahmen in einem Steuerjahr hat. Daraus ergibt sich ein Verlust, den man steuerlich geltend machen kann. Dies passiert mithilfe von Verlustvorträgen und einem Verlustrücktrag. Der Verlustrücktrag beträgt vier Kalenderjahre. Konkret bedeutet es, dass man seinen Verlust in ein vorheriges Steuerjahr schieben kann. Das ist vor allem interessant, wenn man seine Steuererklärung freiwillig macht und daher noch rückwirkend einreichen kann. Werbungskosten können somit vier Jahre rückwirkend abgesetzt werden. Durch die Verlustfeststellung und Werbungskosten sind weitaus mehr Kosten absetzbar als in einer Erstausbildung. Zusätzlich ist hier kein Höchstbetrag festgelegt.
Zu den Werbungskosten zählen zum Beispiel:
- Fahrtkosten zu dem Studienort oder einer Abschlussprüfung,
- Fachliteratur und Arbeitsmittel,
- Prüfungsgebühren,
- Umzüge zum Studienort,
- Verpflegungskosten bei einem Praktikum oder einer Studienfahrt.
Eine Ausnahme ist ein erstes Ausbildungsdienstverhältnis, wie ein duales Studium. Dort können Werbungskosten geltend gemacht werden, auch wenn dies ein Erststudium ist.
Diese Kosten des Studiums kann man nicht von der Steuer absetzen
Vorweggenommen lässt sich sagen: Kosten, die nicht durch das Studium entstehen, können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Darunter fallen alle Kosten außer den Studiengebühren, Studienkosten, Semesterbeiträge sowie Werbungskosten und Sonderkosten, die im Studium entstehen. Vergangene Kosten aus einer Erstausbildung oder einem Erststudium lassen sich nicht in einem Zweitstudium als Werbungskosten rückwirkend zurückholen.
Im Vergleich zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung beziehungsweise Studium sind weitere Unterschiede zu finden. In einer Erstausbildung oder einem -studium sind nur Sonderausgaben absetzbar. In einem Zweitstudium kann durch den Verlustvortrag und die Werbungskosten weitaus mehr Kosten abgesetzt werden, inklusive des vollständigen Semesterbeitrags.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Studiengebühren steuerlich absetzen
Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen, die für eine rückwirkende Absetzung der Studiengebühren oder Ausbildungskosten relevant sind.
Wann kann man Studiengebühren von der Steuer absetzen?
Studienkosten werden über die Steuererklärung rückerstattet. Sobald man steuerpflichtig ist, ist eine Abgabe der Steuererklärung möglich. Der 31. Mai des folgenden Kalenderjahres gilt als Abgabetermin für die Steuererklärung.
Wer kann Studiengebühren von der Steuer absetzen?
Studiengebühren können durch eine Steuererklärung abgesetzt werden, sobald man studiert oder in einem Ausbildungsdienstverhältnis steht. Ein Unterschied besteht zwischen Studierenden in einer Erstausbildung oder einer Zweitausbildung. In der Erstausbildung sind weniger Kosten absetzbar. Wichtig ist, dass man steuerpflichtig ist. Jede Person, die in Deutschland wohnt, ist steuerpflichtig. Zudem müssen zu versteuernde Einkünfte durch ein Dienstverhältnis vorliegen. Die Einkünfte müssen über dem Grundfreibetrag und dem Ausbildungsfreibetrag liegen.
In welcher Höhe kann man Studiengebühren von der Steuer absetzen?
Die Höhe der Absetzung hängt von dem Studium oder der Ausbildung ab. In einer Zweitausbildung oder einem -studium ist es möglich, die Studiengebühren vollständig abzusetzen. Weitere Ausbildungskosten oder Arbeitsmittel können ebenfalls abgesetzt werden. In einer Erstausbildung oder einem -studium ist die Rückerstattung lediglich teilweise möglich.
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Katharina Wittmann
Leitung Bildungsberatung