Anmeldung zum Fernstudium
Ob Bachelor, Master oder Zertifikate: Für ein Fernstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule für angewandte Wissenschaften müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. An der Wilhelm Büchner Hochschule eröffnen sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Immatrikulation – und das auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife.
Ihr Weg zur Immatrikulation Was Sie vor Ihrer Anmeldung wissen sollten
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Erfahren Sie, welche Voraussetzungen und Unterlagen Sie für die Zulassung zu Ihren Fernstudiengang benötigen.
Wie kann ich Vorleistungen anrechnen lassen?
Bei einem WBH-Fernstudium können Sie Geld und Zeit sparen, indem Sie sich Vorleistung anrechnen lassen.
Wie melde ich mich zum Fernstudium an?
Sie haben Sich bereits für einen Studiengang entscheiden? Machen Sie den nächsten Schritt und bewerben Sie sich online.
Zulassungsvoraussetzungen Ihr Bachelorstudium
Um an der Wilhelm Büchner Hochschule für einen Bachelor-Studiengang im Fernstudium zugelassen zu werden, benötigen Sie eine der folgenden Voraussetzungen:
Der klassische Zugangsweg zum Studium an der Wilhelm Büchner Hochschule ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Fachhochschulreife.*
Können Sie einen dieser Abschlüsse nachweisen, melden Sie sich einfach online oder per Post für Ihren Studiengang an.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Fachholschulzugangsberechtigung
- tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
- Nachweise über die Berufspraxis, sofern erforderlich
- Nachweis über die Krankenversicherung für Interessenten, die in Deutschland wohnhaft sind *
Die Fachhochschulreife muss auch für Hessen gelten oder vom Schulamt als gleichwertig anerkannt werden.
Sie besitzen eine vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Hochschulzulassungsberechtigung, z. B. einen Realschulabschluss mit Ausbildung (mind. Note 2,5), einen Abschluss als Meister:in oder als staatlich geprüfte:r Techniker:in.
Wenn diese Option für Sie zutrifft, rufen Sie bitte unser Serviceteam für ein telefonisches Beratungsgespräch an.
Im weiteren Anmeldeverlauf sind folgende Unterlagen erforderlich:
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Schulabschlusses
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Berufsausbildungsabschlusses (Berufsschule und IHK/HWK)
- Weiterbildungsnachweise, falls vorhanden • tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
- Nachweise über die Berufspraxis, sofern erforderlich
- Nachweis über die Krankenversicherung für Interessenten, die in Deutschland wohnhaft sind
Sie haben keinen der geforderten Abschlüsse? Dann beginnen Sie Ihr Fernstudium als Hochschulteilnehmer:in an unserer Hochschule und legen nach 2 Leistungssemestern die Hochschulzugangsprüfung (HZP) ab.**
In diesem Fall führen wir zunächst ein telefonisches Beratungsgespräch. Darin erfahren Sie alles Weiteres zum Anmeldeprozess.
Übersicht erforderlicher Unterlagen
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Schulabschlusses
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Berufsausbildungsabschlusses (Berufsschule und IHK/HWK)
- Weiterbildungsnachweise, falls vorhanden
- tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
- Nachweise über die Berufspraxis, sofern erforderlich
- Nachweis über die Krankenversicherung für Interessenten, die in Deutschland wohnhaft sind
** Für ein Probestudium als beruflich Qualifizierte:r müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie haben eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich abgeschlossen. 2. Wenn Sie ein Studium anstreben, das fachlich nicht mit der absolvierten Ausbildung oder Berufstätigkeit verwandt ist, dann muss das durch Ausbildung und Berufstätigkeit erworbene Wissen durch qualifizierte Weiterbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 400 Stunden in einem dem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich erweitert oder vertieft werden. Dieser Weiterbildungsnachweis wird bereits durch das Studium an der Wilhelm Büchner Hochschule erbracht. Bei der Anmeldung zur Hochschulzugangsprüfung (HZP) müssen 24 Monate Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Nach erfolgreicher HZP ändern wir Ihren Status von „Hochschulteilnehmer:in“ in den Status „ordentlich Studierende:r“.
Zulassungsvoraussetzungen Ihr Masterstudium
Für die Zulassung zu einem Master- oder MBA-Studiengang im Fernstudium gelten an der Wilhelm Büchner Hochschule folgende Voraussetzungen:
Voraussetzung für ein Masterstudium ist in der Regel eine mindestens 6-semestrige akademische Ausbildung mit gutem Notenabschluss. Diese muss nicht zwingend im Fachbereich des gewünschten Masterstudiums liegen. Nach Abschluss des Master-Studiengangs muss ein Teilnehmer insgesamt mindestens 300 ECTS erworben haben.
Die Auswahl eines Masterstudiengangs im Fernstudium ist nicht allein auf den fortführenden Studiengang auf der Basis Ihres Bachelorabschlusses beschränkt. Unter Umständen wird hier allerdings eine Einzelfallprüfung stattfinden. Sprechen Sie uns gerne direkt an, und wir prüfen gemeinsam, ob Sie die Voraussetzungen für das Masterstudium Ihrer Wahl erfüllen.
Übrigens: Wenn Sie für einen unserer Master-Studiengänge nicht die vollständige Anzahl erforderlicher Credit Points vorweisen können, bieten wir Ihnen in jedem Fall ein Pre-Master-Angebot. Diese Homogenisierungsphase ermöglicht Ihnen den Übergang zu Ihrem Wunsch-Master - egal, ob Sie über einen 6- oder 7-semestrigen Bachelor verfügen.
Des Weiteren werden gute Englischkenntnisse vorausgesetzt; bei einem englischsprachigen Fernstudium im Master ist ein Nachweis über das C1-Niveau erforderlich. Ein solcher Sprachnachweis lässt sich beispielsweise durch den TOEFL-Test belegen.
Prüfungsleistungen, die in einem 7-semestrigen Bachelor-Studiengang erbracht worden sind, können bis zu einem Umfang von maximal 30 Creditpoints angerechnet werden – soweit sie gleichwertig sind.
Alternative Zugangswege sind unter Auflagen möglich. Über die Zulassung und Anrechnung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Übersicht erforderlicher Unterlagen
- amtlich beglaubigter Nachweis über abgeschlossenes Erststudium (Urkunde und Zeugnis)
- Beschreibung der Studieninhalte und der Regelstudiendauer
- tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
- Nachweise über die Berufspraxis, sofern erforderlich
- Nachweis über die Krankenversicherung für Interessenten, die in Deutschland wohnhaft sind
Die Voraussetzung für einen MBA-Studiengang ist eine akademische Ausbildung mit einem Mindestumfang von 8 Semestern oder 240 ECTS-Punkten in den Bereichen Informatik oder Ingenieur-/Naturwissenschaften. Dabei muss das Gesamtprädikat mit guter Benotung nachgewiesen werden. Weiterhin werden zwei Jahre einschlägige Berufspraxis nach dem ersten Studienabschluss und gute Englischkenntnisse vorausgesetzt.
Wenn Sie weniger als 240 ECTS-Punkte jedoch mindestens 210 ECTS-Leistungspunkte nachweisen können, bieten wir Ihnen diesen Studiengang in Verbindung mit Brückenmodulen an. Auf diese Weise erreichen Sie innerhalb eines zusätzlichen Leistungssemesters die fehlenden 30 ETCS-Punkte. Eine weitere Möglichkeit bietet die im Einzelfall zu prüfende Anerkennung langjähriger Berufserfahrung.
Über die Zulassung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Alternative Zugangswege sind unter Auflagen möglich.
Übersicht erforderlicher Unterlagen
- amtlich beglaubigter Nachweis über abgeschlossenes Erststudium (Urkunde und Zeugnis)
- Beschreibung der Studieninhalte und der Regelstudiendauer
- tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
- Nachweise über die Berufspraxis, sofern erforderlich
- Nachweis über die Krankenversicherung für Interessenten, die in Deutschland wohnhaft sind
Zulassungsvoraussetzungen Hochschulzertifikate und Nano Degrees
Um ein Hochschulzertifikat oder ein Nano Degree an der Wilhelm Büchner Hochschule zu beginnen, brauchen Sie keinen speziellen Abschluss. Sie können beide akademischen Weiterbildungsarten auch ohne Abitur, Fachhochschulreife oder eine Berufsausbildung belegen.
In einigen Studiengängen erleichtern Ihnen jedoch Grundkenntnisse in verschiedenen Bereichen den Einstieg.
Anrechnung von Vorleistungen Sparen Sie Zeit und Geld
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich bei Studiengängen bereits erbrachte akademische und nicht-akademische Studienleistungen anrechnen zu lassen.
Ihre Vorteile
- Sie verkürzen Ihre Studienzeit, da Sie bestimmte Module und Prüfungen nicht erneut bearbeiten bzw. ablegen müssen.
- Sie sparen Studiengebühren, denn für jeweils 5 angerechnete ECTS wird Ihnen am Ende Ihres erfolgreich abgeschlossenen Studiums eine Monatsrate Ihrer Studiengebühren erlassen.
Welche Leistungen und Abschlüsse im Einzelnen angerechnet werden, hängt von Ihrem gewählten Studiengang ab und wird individuell von der Prüfungskommission ermittelt. Anerkannt werden unter anderem:
- Leistungen aus einem früheren Studium (auch, wenn dieses nicht abgeschlossen wurde) subakademische Abschlüsse (z. B. ein IHK-Fortbildungsabschluss oder ein Abschluss als staatlich geprüfte:r Techniker:in)
- Nicht-akademische, qualifizierte Weiterbildungen
So funktioniert's
Laden Sie sich den Antrag für Ihren Studiengang herunter. Füllen Sie ihn aus und senden Sie ihn uns mit den (beglaubigten) Kopien Ihrer Zeugnisse, Zertifikate und Nachweise per Post oder per E-Mail zu.
Innerhalb von 2 Wochen prüft unser Team Ihre Unterlagen, ermittelt, welche Leistungen Ihnen angerechnet werden können, und informiert Sie in einem Bescheid darüber.
Haben Sie den Bescheid erhalten, senden Sie uns diesen gemeinsam mit Ihrer ausgefüllten, unterschriebenen Studienanmeldung per Post zurück.
Anrechnungen online prüfen
Sie wollen vor Ihrer Studienanmeldung wissen, welche Vorleistungen Ihnen für Ihren Wunschstudiengang angerechnet werden können? Dann prüfen Sie die möglichen Anrechnungen bequem online über unser AVL-Tool.
FAQ Antworten auf Ihre Fragen
Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um an der Wilhelm Büchner Hochschule einen akademischen Abschluss zu erreichen, benötigen Sie nicht unbedingt die Hochschul- oder Fachhochschulreife.
Für ein Bachelor-Fernstudium besteht zum Beispiel die Möglichkeit, sich als Gasthörer:in einzuschreiben und später eine Hochschulzugangsprüfung abzulegen. Weitere Informationen finden Sie unter den Zulassungsvoraussetzungen Bachelorstudium.
Auch Berufserfahrene haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei uns zu studieren. Die kostenlose Studienberatung informiert Sie gern gebührenfrei unter 06151 3842-404.
Nein. Unsere Studiengänge im Fernstudium können Sie jederzeit beginnen. Eine Zugangsbeschränkung, wie den Numerus Clausus an vielen anderen Hochschulen, gibt es an der Wilhelm Büchner Hochschule nicht.
INTERNATIONALE BEWERBER:INNEN WBH ist für alle offen
Internationale Bildungsabschlüsse werden grundsätzlich individuell von uns geprüft. Dabei klären wir ab, ob sie als gleichwertig zu den deutschen Abschlüssen anerkannt sind. Außerdem müssen Sie für eine Zulassung über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Wissenswertes rund ums Fernstudium
Ihr Kontakt
Fragen Sie uns! Wir antworten gern.
Katharina Wittmann
Leitung Bildungsberatung
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