Exmatrikulation an der Wilhelm Büchner Hochschule

Die Exmatrikulations- und Kündigungsmöglichkeiten für unsere Studiengänge, die zum Fernunterricht zählen, sind vom Gesetzgeber geregelt. Die Modalitäten zur Vertragskündigung sind folgende: 

  • Nach Ablauf des Testmonats kann der Studiengang ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
  • Während der regulären Studienzeit, also ab der 5. Woche, kann der Studiengang ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Wenn Sie in einer Weiterbildung mit weniger als zwölf Monaten Dauer eingeschrieben sind, ist eine Kündigung zur Hälfte der Laufzeit möglich. 
  • Nach Ablauf des ersten Halbjahres können Sie sich jederzeit mit einer Frist von drei Monaten exmatrikulieren.

Die Exmatrikulation bedarf in jedem Fall der schriftlichen Form – E-Mail oder Fax ist ausreichend. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihre Kündigung auch termingerecht ankommt, empfehlen wir die Übersendung per Einschreiben

Wenn Sie sich exmatrikulieren, berechnen wir die Lehrgangsgebühren selbstverständlich nur anteilig bis zum Inkrafttreten der Kündigung. 

 

Studium pausieren statt Exmatrikulation

Natürlich sollte eine vorzeitige Exmatrikulation nur der allerletzte Schritt sein. Falls im Rahmen Ihres Studiums private oder berufliche Probleme auftreten sollten, sprechen Sie uns bitte in jedem Fall an. Wir erarbeiten gerne mit Ihnen eine Lösungsmöglichkeit, die individuell auf Ihre Situation abgestimmt ist. Es gibt Alternativen zur Vertragskündigung, z. B. eine Studienunterbrechung. Hier haben Sie als Student die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten „stillzulegen“. Das heißt, Sie erhalten in diesem Zeitraum keinen neuen Lehrstoff und müssen keine Zahlungen leisten. Sie können aber unsere Korrektur- und Betreuungsleistungen uneingeschränkt weiter in Anspruch nehmen. Die Studienunterbrechung kann jeweils zum Stand des gelieferten Lernmaterials vorgenommen werden, ist aber nur bei einem ungekündigten Vertrag möglich.

 

Exmatrikulation während des Studiums

Wenn Sie sich während  des Studiums an der Wilhelm Büchner Hochschule aus privaten oder beruflichen Gründen exmatrikulieren möchten, benötigen wir dies schriftlich (E-Mail reicht aus, besser per Einschreiben) an unsere Buchhaltung.

 

Exmatrikulation nach Beendigung des Studiums 

Wenn Sie sich nach erfolgreichem Abschluss exmatrikulieren möchten, kontaktieren Sie bitte unseren Studierendenservice. Eine entsprechende Bescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus.

 

Sollten Sie eine Exmatrikulation bei der Wilhelm Büchner Hochschule in Betracht ziehen, wenden Sie sich bitte an den Studienservice. Den Kontakt finden Sie im Online-Campus der WBH.

Einen Moment bitte...